Im Moment bereiten wir die Inhalte für vor.
Infothek
Kein Anspruch auf Kindergeld wegen Ausbildungsplatzsuche bei nicht absehbarem Ende der Erkrankung des Kindes
Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, wenn das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist.
mehrVerkauf einer Betriebsstätte innerhalb des fünfjährigen Bindungszeitraums ist investitionszulagenschädlich
Der Verkauf einer Betriebsstätte innerhalb des fünfjährigen Bindungszeitraums ist auch dann investitionszulagenschädlich, wenn der Käufer die Betriebsstätte fortführt und in die Pflichten des Investors eintritt, da die Wirtschaftsgüter nicht mehr zum Anlagevermögen eines Betriebs des Anspruchsberechtigten gehören.
mehrSchnelleres Fahren auf Ausfädelungsstreifen als Verkehr auf durchgehender Fahrbahn - Mithaftung bei Unfall
Wenn ein Verkehrsteilnehmer auf dem Ausfädelungstreifen einer Autobahn schneller als der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn fährt, verstößt er gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies kann im Fall eines Unfalls eine Mithaftung begründen.
mehrFlächenabweichung unter 10 %: Mietminderung nur bei Vortrag der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache
Wenn sich infolge von Umbauarbeiten die Mietfläche verringert, stellt dies einen Mietmangel dar, wenn die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % hinter der vertraglich vereinbarten Größe zurückbleibt. Beträgt die Flächendifferenz aber unter 10 %, muss der Mieter vortragen und gegebenenfalls beweisen, dass es aufgrund der Flächenabweichung zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache kommt.
mehrKein Sonderausgabenabzug für "Riester"-Rentenbeiträge bei fehlender Anlage AV
Altersvorsorgebeiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden. Ohne Antrag muss die Finanzbehörde im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung keinen Sonderausgabenabzug gewähren.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 19.01.2020 | © Werner Weindler - Steuerberater 2020